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Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten.


Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.

  • Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG) wurde von der Bundesregierung (Pressemitteilung vom 16.08.2023) und nach Beratungen vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen. Das Gesetz soll überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten.

  • Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

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